Stand: 25.3.2011
§1 Name, Sitz und Zweck
Der Verein führt die Bezeichnung „Begabtenförderung Mathematik e. V.“, im Folgenden kurz „Verein“ genannt und hat seinen Sitz in München. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung. Vereinsziel ist die mathematische Bildung. Das Ziel wird verwirklicht durch
- Seminare und Wettbewerbe zur Förderung von begabten und an Mathematik interessierten Jugendlichen,
- Seminare zur Fortbildung von Lehrerinnen und Lehrern,
- Herausgabe der „Mathematikinformation“, d. h. geeigneter Unterrichtsausarbeitungen und Hintergrundstheorien für diese Förderung,
- Zusammenarbeit mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften aus dem genannten Bereich.
Die Zwecke werden durch Mitgliedsbeiträge und Spenden erreicht.
§2 Mitglieder
Die Mitgliedschaft wird erworben durch schriftliche Erklärung des Beitritts und dessen Genehmigung durch den Vereinsvorstand. Sie steht auch juristischen Personen (Vereinen und Körperschaften des privaten und öffentlichen Rechts) offen. Die Mitgliedsbeiträge werden jeweils von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
Jedes Mitglied des Vorstands und des erweiterten Vereinsvorstandes (vgl. §4) kann Ehrenmitglieder vorschlagen. Die/der Vorsitzende kann die Ehrenmitgliedschaft verleihen, falls die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit einem diesbezüglichen Vorschlag zustimmt und die/der Vorgeschlagene die Ehrenmitgliedschaft annimmt.
Die Mitgliedschaft endet
- durch Tod,
- durch Ausschluss seitens des Vereinsvorstandes, wenn das Mitglied trotz Mahnung an die letzte bekannte Adresse mit zwei Jahresbeiträgen im Rückstand ist,
- durch Beschluss des Vereinsvorstandes aus wichtigem Grund,
- durch schriftliche Kündigung zum Jahresende unter Einhaltung einer dreimonatigen Kündigungsfrist,
- durch Auflösung des Vereins.
§3 Organe
Organe des Vereins sind der Vereinsvorstand und die Mitgliederversammlung.
§4 Vereinsvorstand
Der Vereinsvorstand im Sinne des §26 BGB besteht aus einer/einem Vorsitzenden und einer/einem stellvertretenden Vorsitzenden. Beide haben Alleinvertretungsrecht.
§5 Vereinsleitung
Der Vereinsleitung gehören an die/der Vorsitzende, die/der stellvertretende Vorsitzende, die Schriftführerin/ der Schriftführer und die Schatzmeisterin/der Schatzmeister. Die/der Vorsitzende bzw. die/der stellvertretende Vorsitzende führt die Geschäfte. Der Vorstand, die Schriftführerin/der Schriftführer und die Schatzmeisterin/der Schatzmeister werden von der Mitgliederversammlung jeweils auf 2 Jahre gewählt. Der Vereinsleitung kann ein Beirat bestehend aus bis zu 8 Mitgliedern beigegeben werden, der von der Mitgliederversammlung jeweils auf 2 Jahre zu bestätigen ist. Die Tätigkeit der Vereinsleitung und des Beirates ist ehrenamtlich.
Die Vereinsleitung erledigt alle Angelegenheiten des Vereins, soweit diese nicht durch Gesetz oder Satzung der Mitgliederversammlung vorbehalten sind, insbesondere beruft sie die Herausgeberinnen/Herausgeber für die „Mathematikinformation“. Die Vereinsleitung wird von der/dem Vorsitzenden nach Bedarf eingeladen. Sie ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Versammlungsleiterin/ der Versammlungsleiter.
§6 Mitgliederversammlung
Zur Mitgliederversammlung lädt der Vereinsvorstand schriftlich unter Angabe der Tagesordnung mit mindestens zweiwöchiger Frist durch ein Mitteilungsblatt oder durch Brief an die zuletzt bekannte Anschrift des Mitglieds ein. Jährlich findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt.
Die Mitgliederversammlung ist zuständig für
- die Wahl und Entlastung der Mitglieder des Vorstandes und des erweiterten Vereinsvorstands,
- die Bestätigung des Beirates,
- die Wahl der zwei Kassenprüferinnen/Kassenprüfer,
- die Änderung der Satzung,
- die Festsetzung der Jahresbeiträge,
- die Beschlussfassung über die Auflösung des Vereins.
Ein Mitglied kann sich in der Mitgliederversammlung durch eine Bevollmächtige/einen Bevollmächtigten, die/der Mitglied des Vereins ist, mit schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. Eine Bevollmächtigte/ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als 1 Mitglied vertreten.
Die Versammlung fasst ihre Beschlüsse mit einfacher Mehrheit der anwesenden und der vertretenen Mitglieder.
Satzungsändernde Beschlüsse bedürfen einer Mehrheit von ¾ der anwesenden und vertretenen Mitglieder.
Über die ín der Versammlung gefassten Beschlüsse fertigt die Schriftführerin/der Schriftführer eine Niederschrift, die von ihr/ihm und der/dem versammlungsleitenden Vorsitzenden zu unterzeichnen ist.
§7 Geschäftsjahr, Vereinsvermögen, Mitgliederbeiträge, Kassenprüfung
Das Geschäftsjahr endet jeweils mit dem 31.12.
Die Mittel des Vereins werden durch jährliche Mitgliedsbeiträge (vgl. §1, §6) und Spenden aufgebracht. Die Mittel des Vereins dürfen nur für den satzungsgemäßen Zweck verwendet werden.
Der Verein ist selbstlos, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins. Es kann keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütung begünstigt werden. Die Kassenprüferinnen/Kassenprüfer, die ebenfalls ehrenamtlich tätig werden, prüfen nach jedem Geschäftsjahr die Kassenführung und berichten darüber der Mitgliederversammlung jährlich. Die Kassenprüferinnen/Kassenprüfer werden auf 2 Jahre gewählt.
§8 Auflösung des Vereins
Der Verein kann durch eine Mehrheit von ¾ der auf der Mitgliederversammlung erschienenen oder vertretenen Mitglieder aufgelöst werden. Bei Auflösung des Vereins oder bei Wegfall seiner bisherigen gemeinnützigen Zwecke fällt das Vereinsvermögen dem Lehrstuhl für Didaktik der Mathematik der Ludwig-Maximilians-Universität München zu, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke verwendet, insbesondere für die an Mathematik interessierten Jugendlichen.
Diese Satzung wurde auf der Gründungsversammlung des Vereins am 19.2.1998 beschlossen, in der außerordentlichen Mitgliederversammlung vom 7.5.1998 geändert und zuletzt auf der ordentlichen Mitgliederversammlung am 25.3.2011 geändert.
§9 Eintragung
Der Verein ist am 25.6.1998 in das Vereinsregister beim Amtsgericht München unter VR 16170 eingetragen worden.